Während in der Moderne vielfach das Jahr 27 v. Chr. als das entscheidende Jahr (speziell die Tage vom 13. bis 17. Jan.) zur Begründung des Prinzipats angesehen wird, spricht Octavian selbst von einem Wandlungsprozeß in den Jahren 28/27. Eigentlich beginnt dieser Wandlungsprozeß jedoch nur in den beiden Jahren, der in der Folgezeit immer wieder fortgeführt wird.
Im Jahr 28 wurde zum ersten Mal seit dem Jahr 70 wieder ein ordentlicher Zensus durchgeführt. Er diente nicht in erster Linie um die Steuerkraft der Bürger festzusetzen, sondern war eine symbolische Neukonstitution der römischen Bürgerschaft. Beendet wurde dieser Zensus deswegen auch mit einem feierlichen Opfer als Zeichen der neuen Körperschaft. Dabei hatte der Zensus ergeben, daß es mittlerweile 4 Mio. römische Bürger gab (70 v. Chr.: 900 000). Dabei hat Octavian nicht selbst durchgeführt, sondern bediente sich der republikanischen censoria potestas. Er selbst bekleidete in dem Jahr gemeinsam mit Agrippa das Konsulat.
Weiter gab es in diesem Jahr eine lectio senatus (eine Überprüfung der Senatsliste), denn der Senat war mittlerweile auf weit über 1000 Mitglieder angewachsen. Dabei lag seine Intention nicht in der Gegnerbeseitigung (die wirklichen Gegner waren längst tot, politisch nur Andersdenkende konnte er nicht einfach beseitigten). Wichtiger war es, Elemente zu entfernen, die nicht dem akzeptierten Standard entsprachen. Bereits zum Beginn dieses Jahres kündigte Octavian auch an, alle Anordnungen aus der Triumviratszeit, die nicht mehr akzeptabel seien, außer Kraft zu setzen.
Im Jahr 28 ließ Octavian zahlreiche Tempel erneuern und führte alte religiöse Elemente wieder ein. Die Tempelerneuerung brachte in Rom nebenbei auch Arbeitsplätze, durch die die Bürger durch Eigenarbeit oder Arbeit ihrer Sklaven Geld verdienen konnten. Auch die actischen Spiele wurden in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführt, und der Janustempel wurde geschlossen. Damit war der „Friede zu Wasser und zu Land auf dem gesamten Erdkreis“ verkündet.
Intern kam es in diesem Jahr auch zu Machtverhandlungen innerhalb der cäsarischen Partei. Octavian mußte seine Politik mit den anderen Mächtigen seiner Partei abstimmen. Er konnte nicht selbstherrlich entscheiden, doch über diese Verhandlungen weiß man wenig bis nichts. Es ist nur klar: Es mußte eine Regelung gefunden werden zwischen den Polen einer klaren Monarchie und dem Rückkehr zur Republik. Dabei mußte die neue Form vom äußeren jedoch näher an dem äußeren der Demokratie abgelehnt sein.
Am 1. Jan. 27 Octavian wird zum 7. Mal Konsul gemeinsam mit Agrippa, der sein drittes Konsulat bekleidet. Dies ist eine Kontinuierung. Dann kommen die Tage von 13. bis zum 17. Januar. Diese Daten hat man auch der „Fasti praenestini“, die in den Inscriptiones Italiae XIII zu finden sind. Dort sind wichtige Ereignisse nachträglich eingetragen worden.
13. Januar: Imperator Caesar erhält die Corona civica.
17. Januar: Octavian erhält den Cognomen Augustus
Einen zusammenhängenden Bericht über die Geschehnisse dieser vier Tage bietet uns indes nur Cassius Dio in Buch 53 (Kap. 2 - 22). Doch er schreibt es aus der Rückschau, und legt auch Sachen in den Zeitraum, die sich erst später entwickelt haben.
Am 13. Januar gibt Octavian alle Sondervollmachten an den Senat und das römische Volk (vor allem die Provinzen und die Verfügungsgewalt über das dort stehende Heer) zurück. Er ist jedoch weiterhin Konsul, also der höchste Magistrat der Republik. Was dann folgte, war abgesprochen. Aus dem Senat erhoben sich wohl Stimmen, man könne nicht auf ihn verzichten. Daraufhin erklärte sich Octavian bereit, für die Republik tätig zu sein. Damit stand er fest auf den Grundlagen der Republik, denn was folgte, war die legale Machtrückgabe an Octavian, der sich erst noch zierte („recusatio/moderatio“, wurde später von Kaisern als Vorbild genommen). Der erste Beschluß, der dann daraufhin folgte, war: Octavians Leibwache erhielt doppelten Sold. Danach wies der Senat die Provinzen zu, die numerisch größere Anzahl bekamen dabei ordentliche Magistrate.
Auch Octavian bekam eine provincia (einen Aufgabenbereich), zu dem die Hispania citerior, ganz Gallien, Kilikien, Zypern, Syrien und Ägypten gehörte. Es bekam die provincia Caesaris für zehn Jahre, was durch die Beschränkung kein monarchisches Element ist. In diesen Gebieten stand der größere Teil des Heeres, aber er bekam damit nicht das römische Heer oder alle Truppen in die Hand. Er dürfte zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht selbständig über Krieg oder Frieden entscheiden. Auch bekam er kein imperium proconsulare, sondern er verwaltete die Provinzen in seiner Eigenschaft als Konsul mit Hilfe von legati Augusti propraetore. Erst im Jahr 23 erhielt er durch die Niederlegung des Konsulats automatisch das imperium proconsulare, allerdings nicht das imperium proconsulare maius. Es wurde im Senat nur entschieden, daß sein imperium proconsulare im Konfliktfall mit anderen Prokonsuln ein höheres Gewicht hat. Dieses höhere Gewicht hatte er zuvor als Konsul bereits gegenüber den Prokonsuln besessen.
Die Provinzverteilung an Octavian und an die anderen ordentlichen Magistrate besaß die gleiche rechtliche Grundlage. Dabei verteilte der Senat die Baetica, Sardinien, Sizilien, Illyricum, Makedonien, Archaia, Pontus et Bithynica, Asia und Africa. Dabei hat der Senat die Provinzen in der üblichen Form (Annuität) an Promagistrate (Prokonsuln: Africa, Asia; sonst Proprätoren), die allerdings dann alle den Titel Prokonsul erhielten.